Nachhaltigkeit ist ein entscheidender Erfolgsfaktor im ständig wechselnden Gastgewerbe. Im folgenden Text gibt Francisco Morcillo, Head of Sustainability bei Bunzl Continental Europe, einen Überblick über die neuesten EU-Gesetze und -Verordnungen im Bereich Nachhaltigkeit und die wichtigsten Maßnahmen, die Gastronomen heute ergreifen können.
Der „grüne Deal“ der EU
Der „EU Green Deal“ umfasst eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen, die unter anderem darauf abzielen, den Klimawandel zu bekämpfen, saubere Energie zu fördern, Nachhaltigkeit in allen Sektoren zu stärken, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und die biologische Vielfalt zu erhalten. Für Hotel- und Hospitality-Betreiber ist das Verständnis der relevanten Umweltgesetze für die Einhaltung der Vorschriften und die Identifizierung von Möglichkeiten für nachhaltiges Wachstum von entscheidender Bedeutung.
Richtlinie über Einwegkunststoffe
Ein der wichtigsten und umfassendsten Gesetze im Rahmen des „Green Deal“ ist die Richtlinie über Einwegkunststoffe (Single Use Plastic Directive – SUP).
Bei der SUP-Richtlinie, die im Jahr 2020 in Kraft getreten ist, handelt es sich um einen mehrstufigen Rechtsakt, in dem verschiedene Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten umgesetzt werden. In erster Linie schränkt die Richtlinie die Verwendung von Einwegplastiktellern, Rührstäbchen, Besteck und Trinkhalmen ein.
Darüber hinaus hat jedes EU-Land die Möglichkeit, eigene Vorschriften zu erlassen, um die Verwendung von Bechern und Behältern aus Kunststoff oder mit Kunststoffanteilen für die Mitnahme von Lebensmitteln zu reduzieren und wiederverwendbare oder plastikfreie Alternativen zu fördern. Diese länderspezifischen Unterschiede können für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, eine Herausforderung darstellen.
Nachfolgend geben wir einen Überblick der aktuellen Gesetzgebung in ausgewählten Ländern:
Frankreich
Mittlere und große Restaurants sind verpflichtet, Mehrweggeschirr für den vor Ort- Verzehr zu verwenden. Ab 2025 sind auch Imbissbetriebe verpflichtet, ihren Kunden neben Einweggeschirr auch Mehrweggeschirr zum Mitnehmen anzubieten.
Niederlande und Deutschland
In den Niederlanden müssen Verbraucher eine Gebühr für SUP-Becher und Lebensmittelverpackungen zahlen. Alternativ müssen Geschäfte ihren Kunden eine Mehrwegoption anbieten. Auch die deutsche Gastronomiebetriebe sind dazu verpflichtet Mehrweglösungen anzubieten.
Belgien
In Belgien wurden durchsichtige Plastikbecher zugunsten von Mehrwegalternativen oder Pappbechern verboten, obwohl die meisten von ihnen ebenfalls eine Kunststoffschicht enthalten, um das Durchsickern von Flüssigkeiten zu verhindern.
Irland
Irland hat noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung von SUP-Bechern und Lebensmittelbehältern bekanntgegeben, aber die eingeschlagene Richtung dürfte mit den oben genannten Maßnahmen übereinstimmen.
Unsere Lösungen
Die Umstellung von Ein- auf Mehrwegprodukte ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der Umweltauswirkungen. Mehrwegprodukte benötigen weniger neue Ressourcen, reduzieren Kunststoffabfälle und verringern die Luftverschmutzung.
Ein hybrider Ansatz, der Mehrwegprodukte mit verantwortungsvoll beschafften, wiederverwertbaren oder kompostierbaren Einwegprodukten kombiniert, kann jedoch in bestimmten Umgebungen sinnvoller sein, z. B. in Hotels, wo die Gäste nicht immer Zugang zu „bring-your-own“-Optionen haben.
Unsere Marke „Verive“ bietet maßgeschneiderte Lösungen für kombinierte Systeme, bei denen den Gästen personalisierte Mehrwegartikel und Anleitungen zu deren effektiver Nutzung, zusammen mit den für die jeweilige Umgebung geeigneten Einwegoptionen, zur Verfügung gestellt werden. Dieser Ansatz kann Materialabfälle reduzieren, die Rückgabe von Bechern erhöhen und eine sauberere Umwelt fördern.
Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Eine weitere wichtige Rechtsvorschrift, die es zu beachten gilt, ist die geplante Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die voraussichtlich im Jahr 2024 veröffentlicht wird und ab dem Jahr 2025 in Kraft treten soll. Als Verordnung wird sie in allen EU-Ländern einheitlich gelten und, ähnlich wie die SUP-Richtlinie, den Schwerpunkt auf Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung legen. Das Gastgewerbe, einschließlich Hotels, wird von dieser Verordnung betroffen sein. Die Vorschläge betreffen Beschränkungen für Einwegkunststoffe, Wiederverwendungsziele für Getränkeflaschen und die recyclinggerechte Gestaltung aller Verpackungen. Eine wichtige Maßnahme der Verordnung ist das Verbot von kleinen Kosmetik-, Hygiene- und Toilettenartikeln in Hotels, insbesondere von solchen unter 50 ml. Diese Maßnahme wird einen erheblichen Einfluss auf die Hotels in ganz Europa haben.
Unsere Lösungen
Um dem entgegenzuwirken, bietet Bunzl Großverbraucherprodukte an, wie z.B. Pumpspender, die nachweislich erhebliche Mengen an Seife und Plastik einsparen und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen um mehr als 60% reduzieren.
Was wir können
Als Händler, der mit zahlreichen Lieferanten zusammenarbeitet, sind wir in der Lage, eine objektive Beratung über konforme und nachhaltige Produkte anzubieten. Außerdem können wir Bestellungen bündeln und so dazu beitragen, den Kohlendioxidausstoß beim Transport zu reduzieren.
Kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über die Ressourcen verfügen, um sich in der komplexen Gesetzgebung zurechtzufinden, können wir bei der Umsetzung nachhaltiger Lösungen unterstützen. Größeren Unternehmen können wir mit maßgeschneiderten Lösungen und datenbasierten Erkenntnissen helfen, ihr Engagement für Nachhaltigkeit zu dokumentieren.
Kontakt
Wenn Sie an nachhaltigen Lösungen interessiert sind, die Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unterstützen, wenden Sie sich bitte an Ihren Trinity Relationship Manager, um weitere Informationen zu erhalten, oder senden Sie eine E-Mail an news@trinitypurchasing.com.